Der Plauer See ist mit einer Fläche von rund 39 km² der drittgrößte See in Mecklenburg-Vorpommern sowie der siebtgrößte Binnensee in Deutschland.
Der Plauer See ist einer der schönsten Seen der Mecklenburgischen Seenplatte, einer eiszeitlich geformten Gewässerlandschaft. Er ist ein kalkreicher, mäßig mit Nährstoffen versorgter See mit einer Sichttiefe von bis zu 4 Metern. Der See hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von 14 km, eine Uferlänge von 57 km, die durchschnittliche Tiefe beträgt 6,8 Meter und an der tiefsten Stelle sind es 25,5 Meter.
Mit seinen breiten naturnahen Ufern und ruhigen Buchten bietet der See ein sicheres Zuhause für Fischadler, Seeadler, Bekassine, Rohrschwirl, Eisvogel, Beutelmeise, Kranich, Raubwürger, Rohrdommel, Fischotter, Eremit und Bauchige Windelschnecke.

Über die Müritz-Elde-Wasserstraße bestehen Verbindungen zum Kölpinsee, zum Fleesensee und zur Müritz im Osten sowie zur Elbe im Westen. Am Westufer des Plauer Sees liegt unsere Stadt Plau am See, die auch das Zentrum des Tourismus in dieser Region ist.
Rund um den Plauer See gibt es zahlreiche touristische Einrichtungen, z.B. den Bärenwald Müritz. Zudem wird der Plauer See von einem Radrundweg umgeben.
Im Naturschutzgebiet „Nordufer Plauer See“ befindet sich der Aussichtsturm "Moorochse", von dem man schöne Blicke auf das Naturschutzgebiet genießen kann. Am Nordufer des Sees ist auch das Ausstellungszentrum "Karower Meiler" des Naturparks „Nossentiner - Schwinzer-Heide“.

Der Plauer See ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000". Eine freiwillige Vereinbarung verkünpft die Interessen von Wassersport und Naturschutz sinnvoll miteinander.
Für besonders sensible Bereiche wurden Verhaltensregeln zum Ankern, Anlegen, Baden, Angeln sowie zum Schutz vor Lärm und Wellenschlag formuliert. Die natürlichen Bewohner des Sees und seiner Ufer benötigen unsere Rücksichtnahme.

1. Präambel
Mit dieser freiwilligen Vereinbarung gehen die Wassersportler, Bootsvermieter und Angler am Plauer See in der Zusammenarbeit mit den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg, den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie den Naturschutzverbänden und Kommunen neue Wege der Zusammenarbeit.
Die Unterzeichner der freiwilligen Vereinbarung sind überzeugt, dass nur eine offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit Transparenz und damit Vertrauen schaffen kann, um am Plauer See langfristig das Nebeneinander von Natur- und Landschaftsschutz und Erholungsnutzung zu sichern. Der Plauer See ist ein außerordentlich attraktiver und sensibler Naturraum mit einer großen Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie einer langen Tradition der Erholungs-nutzung, des Tourismus und insbesondere des Wassersports.
Gemeinsam wurden von Vertretern ortsansässiger Vereine und fachkundigen Naturschützern acht besonders sensible Bereiche am Plauer See heraus gearbeitet und benannt, in denen die Natur zukünftig durch eine rücksichtsvolle, schonende Nutzung auf freiwilliger Basis mehr Beachtung finden und einen besseren Schutz genießen soll.
Die Vereinbarung stärkt die Eigenverantwortung der Unterzeichnenden, schafft Gestaltungsspielräume und hilft überflüssige Bürokratie abzubauen. Damit setzen die Beteiligten die Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes um, wonach jeder nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten soll, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (vgl. § 1 Abs. 1 BNatSchG).

2. Grundlage und Ziel der Vereinbarung
Der Plauer See ist Teil des zusammenhängenden europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Er gehört zu den nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Kommission (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) ausgewiesenen speziellen europäischen Schutzgebieten und ist darüber hinaus im Bereich des Naturparkes „Nossentiner/Schwinzer Heide“ auch Europäisches Vogelschutzgebiet (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2009).
Fachliche Grundlage dieser Freiwilligen Vereinbarung ist der FFH Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2539-301 „Plauer See und Umgebung“ mit Stand vom 4.7.2013.
Mit Hilfe dieser freiwilligen Vereinbarung soll ein wichtiger Beitrag geleistet werden, bei fortbestehender Erholungsnutzung langfristig den günstigen Erhaltungszustand des vorkommenden relevanten Lebensraumtyps und seiner charakteristischen Arten zu sichern und - soweit möglich und erforderlich - zu verbessern. Für besonders sensible Bereiche wurden gemeinsam Nutzungsregelungen erarbeitet und festgelegt (vgl. Nr. 7 dieser Vereinbarung).

3. Geltungsbereich, Laufzeit und Beteiligte
Die freiwillige Vereinbarung bezieht sich auf die gesamte Wasserfläche des Plauer Sees einschließlich des unmittelbaren Seeufers. Sie gilt für eine Laufzeit von sechs Jahren und verlängert sich jeweils um weitere drei Jahre, sofern sich die Partner nicht dagegen aussprechen. Sie gilt auch weiter fort, wenn einzelne Partner ihre Beteiligung schriftlich aufheben bzw. sich weitere Partner der Vereinbarung anschließen und diese unterzeichnen. Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. Sie ist offen für weitere Partner, die sich jederzeit anschließen können.

4. Ausgangssituation
Der Plauer See, der mit ca. 38 km² der drittgrößte See Mecklenburg-Vorpommerns ist, besitzt sowohl für den Naturschutz und die Fischerei als auch für die mit der Fahrgastschifffahrt, dem Wassersport und dem Angeln verbundene Erholungsnutzung eine besondere Bedeutung.
Das heutige Erscheinungsbild des Plauer Sees ist Ergebnis der letzten Eiszeit und der daran anschließenden vom Menschen geprägten Kulturlandschaftsentwicklung. Der Plauer See weist ein stark gegliedertes Relief und zahlreiche Buchten mit z. T. steilabfallenden Ufern im Osten und Süden und vergleichsweise flach auslaufenden Ufern im Westen und Norden auf. Im äußersten Norden des Sees befindet sich darüber hinaus eine vom Menschen geschaffene alte Torfstichlandschaft. Die Uferstruktur ist mit Ufergehölzen, Röhrichten, Weidengebüschen, Seggenrieden, Feuchtwiesen, Bächen, Gräben, Gartenland und Siedlungsbereichen sehr abwechslungsreich. Charakteristisch sind Uferterrassen und Scharbänke, die durch Seenspiegelschwankungen nach der letzten Eiszeit entstanden.
Der Plauer See ist ein kalkreicher, geschichteter, mäßig nährstoffarmer Klarwassersee. Er gehört somit zu den selteneren, überaus wertvollen Lebensräumen. Der Plauer See verfügt neben einigen Schwimmblattpflanzen über eine artenreiche Unterwasservegetation. Charakteristisch und wertgebend für diesen Seentyp ist das Vorkommen von verschiedenen Arten von Armleuchteralgen (Characeen).
Naturnahe und wenig zerschnittene Uferabschnitte bieten bedrohten Vogelarten wie z. B. der Großen Rohrdommel, der Bart- und Beutelmeise, dem Drossel- und Schilfrohrsänger aber auch weiteren Tierarten wie z. B. dem Fischotter wertvollen Lebensraum. Die hier vorhandenen Wasserpflanzen und die Ufervegetation sind unter anderem wichtig für die natürliche Reproduktion und Entwicklung der Fischbestände. Schilf stärkt wie viele andere Wasserpflanzen das Selbstreinigungsvermögen des Sees, schützt vor Ufererosion und bietet Tieren Schutz und Lebensraum. Insbesondere die Flachwasserbereiche im Nordteil des Plauer Sees dienen zur Zugzeit tausenden von Zug- und Rastvögeln als Nahrungs- und Ruheraum. Die aufgelassenen Torfstiche im Norden sind für viele Tiere und Pflanzen ein besonders wertvoller, ungestörter Lebensraum. Daher wurde dieser Bereich bereits im letzten Jahrhundert als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Auf Grund seiner außerordentlich großen landschaftlichen Eigenart, Vielfalt und Schönheit ist der Plauer See seit mehr als 100 Jahren auch ein beliebtes Erholungs- und Urlaubsgebiet. Wassersport und Angeln sind seit jeher feste Bestandteile der Erholungsnutzung.
Gute Häfen und geschützte Ankerplätze tragen wesentlich zur Attraktivität des Wassersportreviers bei. Viele, auch internationale Regatten, vor allem für Kinder und Jugendliche machen dieses Wassersportrevier weit über seine Grenzen hinaus bekannt und beliebt.
Angler finden am Plauer See das ganze Jahr über gute Fangbedingungen. Dabei werden Aal, Zander, Plötze, Schleie, Karpfen, Barsch, Hecht und sogar Welse gefangen. Fahrwasserkanten, Flachwasserbereiche und Blocksteinfelder sind für die Angler von besonderem Interesse. Das Angeln wird in der Regel vom Boot oder vom Ufer ausgeübt.

5. Verantwortung der Partner
5.1. Veranlassung
Im Rahmen der FFH Managementplanung wurden Hinweise auf Veränderungen in der Pflanzen- und Tierwelt festgestellt, die langfristig die Stabilität und Qualität des Ökosystems Plauer Sees gefährden könnten. Daher hat eine Projektgruppe Plauer See, bestehend aus Naturschützern, Anglern und Wassersportlern Lösungsansätze im Sinne eines Schutz- und Nutzungskonzeptes für die im Managementplan aufgezeigte Konfliktfelder für den gesamten See und seine Uferbereiche erarbeitet. So sollen durch die in dieser Freiwilligen Vereinbarung verankerten Maßnahmen langfristig die Lebensraumqualität für Pflanzen und Tiere sowie die Grundlagen der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung gesichert werden. Die gefundenen Konfliktlösungen stellen aus heutiger Sicht für alle Seiten tragbare Kompromisse dar. Diese Lösungsansätze bilden den Kern dieser Freiwilligen Vereinbarung und werden von allen Unterzeichnern anerkannt und getragen.

5.2. Selbstbindung
Die Mitglieder der beteiligten Vereine und Verbände halten die gesetzlichen Bestimmungen zur Befahrung des Plauer Sees (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) vom 16. Dezember 2011, geändert durch Artikel 2 § 4 der VO vom 30.05.2014) ein und richten sich nach den 10 Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur.
Die Vereine und Verbände wirken auf die Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung durch ihre Mitglieder hin und kommunizieren und leben deren Inhalte. Die Bootsvermieter und Verkäufer von Angelkarten stellen sicher, dass die Bootsmieter bzw. die Angler vor Beginn ihrer Tour neben den gesetzlichen Bestimmungen und den 10 goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur auch über die unter Ziffer 7 dieser Vereinbarung aufgeführten Inhalte eingewiesen werden.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass die Partner der Vereinbarung regelmäßig über Veranstaltungs- und Schulungsangebote z. B. der Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern informiert werden, Informationsmaterialien erstellt, regelmäßig aktualisiert und verteilt werden.

5.3. Zustandsüberwachung
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte ermittelt im Rahmen seiner behördlichen Aufgabe in regelmäßigen Abständen den Erhaltungszustand des Plauer Sees. Hierzu werden u. a. die Bestände der Armleuchteralgen auf der ausgewiesenen Beobachtungsfläche am Nordwestufer des Plauer Werders erfasst. Darüber hinaus wird die Beachtung der freiwilligen Vereinbarung in unregelmäßigen Abständen überprüft.
Im Falle von gravierenden Bestandsveränderungen der lebensraumtypischen Arten und insbesondere der Armleuchteralgen während der Laufzeit der Vereinbarung, die auf nutzungsbedingte Beeinträchtigungen durch Wassersportler zurückzuführen sind, sind zielführende Änderungen erforderlich. Dies bedarf einer erneuten Abstimmung mit den beteiligten Partnern der freiwilligen Vereinbarung.

5.4. Erfolgskontrolle
Alljährlich zum Saisonende im Oktober lädt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg die an dieser Vereinbarung beteiligten Partner zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde ein, bei der sich die Akteure über den Stand der Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung austauschen können und aktuelle Entwicklungen am Plauer erörtert werden.

5.5. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzung für die Einhaltung und Wirksamkeit der Vereinbarung ist die umfassende Information über die Besonderheiten und Bedeutung des Plauer Sees. Dazu werden unter Federführung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg die Voraussetzungen für eine systematische gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit geschaffen bzw. darauf hingewirkt:
• Erstellung und Verbreitung eines Faltblattes über den Plauer See mit Informationen zum Naturraum sowie allen hier geltenden Befahrens- und Angelregeln;
• Eintragung der sensiblen Bereiche in Seekarten und touristische Karten;
• Erstellen von Webseiten mit diesen Inhalten, vorzugsweise Einbindung in eine vorhandene Homepage;
• Erarbeitung und Aufstellung von Informationsschautafeln in den Häfen und weiteren geeigneten Orten am Plauer See mit Informationen zum Naturraum sowie allen hier geltenden Regeln.

Die Vereine und Verbände stellen ihren Mitgliedern, ebenso wie die Bootsvermieter ihren Kunden, die Vereinbarungsinhalte zur Verfügung.

6. Mitwirkung
Die Vereinbarung gilt für alle ordentlichen Mitglieder der an dieser Vereinbarung beteiligten Orts-, Landes- und Regionalverbände und Vereine sowie für die Mitarbeiter von beteiligten Behörden, Kommunen und sonstigen juristischen Personen.

7. Inhalt der Vereinbarung, sensible Bereiche
Eine zusammenhängende Darstellung aller Bereiche, für die im Rahmen dieser freiwilligen Vereinbarung konkrete Regelungen für die Befahrung und die Angelnutzung getroffen werden, erfolgt in der angefügten Karte, die Bestandteil der freiwilligen Vereinbarung ist. Die nachfolgend aufgeführten Vereinbarungen gelten jeweils für die Flachwasserbereiche in den benannten Bereichen für einen Uferabstand von 100 m.
Zum Schutz der Unterwasservegetation und des Röhrichts soll in allen nachfolgend genannten Bereichen die Geschwindigkeit motorgetriebener Boote 6 km/h (ca. 3 kn) nicht überschreiten.
Für das in der Karte dargestellte Naturschutzgebiet „Nordufer Plauer See“ gilt ein rechtsverbindliches generelles Betretungs- und Befahrungsverbot (Verordnung über das Naturschutzgebiet „Nordufer Plauer See“ vom 29.07.1996, geändert durch Artikel 3 der VO vom 17.02.1998).

7.1. Westufer im südlichen Teil des Plauer Sees - Bereich 1 Dresenower Mühle bis südlich des Badestrandes der KMG Klinik Silbermühle
In diesen Flachwasserzonen existieren bis in ca. 3 m Tiefe wertvolle Armleuchteralgen-Grundrasen. Der weitgehend geschlossene Schilfgürtel vermittelt zu den naturnahen, wenig gestörten Waldbereichen.
Das Ankern soll zum besseren Schutz der Unterwasservegetation vermieden werden. Anlandungen ans Ufer sowie der landseitige Zugang zum Wasser sollen nur im Bereich bestehender, genehmigter Anlagen erfolgen.

7.2. Zuruf - Bereich 2 nördlich des Bootsverleihs bis südlich der Badestelle des Campingplatz Zuruf
Der Bereich ist gekennzeichnet durch blocksteinreiches Flachwasser mit einer schilfbestandenen Verlandungszone. In Wassertiefen bis ca. 2,5 m wachsen Armleuchteralgen-Grundrasen. Die Blocksteingründe sind zu meiden. Das Ankern am Schilf und im Flachwasser soll zum besseren Schutz der Unterwasservegetation vermieden werden. Anlandungen ans Ufer sowie der landseitige Zugang zum Wasser sollen nur im Bereich der vorhandenen Zufahrt zum Campingplatz und des Bootsverleihs erfolgen. Unbenommen bleibt die Nutzung der vorhandenen Bootshausanlage 4043.

7.3. Zufahrt Müritz-Elde-Wasserstraße (Eldeauslauf) - Bereich 3 zwischen Eldeauslauf und der Segelschule Plau
Der Bereich ist durch einen weitläufigen blocksteinreichen Flachwasserbereich mit Wassertiefen von unter zwei Metern und ausgedehnte Schilfröhrichte, die einem naturnahen Eichenwald vorgelagert sind, gekennzeichnet. Hinter dem Wald bis zur Reke schließt sich das schilfreiche Flächennaturdenkmal Mittelwiese an. Das Gebiet ist u. a. Lebensraum und Wanderkorridor für den Fischotter sowie zahlreicher Röhricht bewohnender Vögel wie z. B. Große Rohrdommel, Drosselrohrsänger und Bartmeise.
Besonderer Schutz gebührt den Arten der Ufer- und Schilfzone. Das gesamte Gebiet soll beruhigt und äußerst vorsichtig durchfahren werden. Starker Wellenschlag ist ebenso zu vermeiden wie das Ankern.

7.4. Leistener Lanke und Nordwestufer - Bereich 4 Nordostufer der Leistener Lanke bis zum Zeltplatz Leisten (Eichholz)
Der Bereich der Leistener Lanke ist durch einen steil abfallenden Unterwasserbereich gekennzeichnet. Das Ufer weist hier schmale Röhrichtzonen mit anschließendem Gehölzgürtel auf. Das Nordostufer der Lanke ist durch einen schmalen und bis zu zwei Meter tiefen Flachwasserbereich und einen besonders breiten unzerschnittenen Schilfröhrichtgürtel gekennzeichnet. In den Flachwasserbereichen wachsen vermehrt Armleuchteralgen-Grundrasen. Das Gebiet ist u. a. Lebensraum für Seeadler, Große Rohrdommel, Fischotter und Steinbeißer.
Das Ankern in diesem Bereich soll vermieden werden. Anlandungen ans Ufer sowie der landseitige Zugang zum Wasser sollen unterbleiben.

7.5. Plauer Werder - Bereich 5 Südlich der Ferienhaussiedlung Alt Schwerin bis zur Westspitze Plauer Werder
Dieses Gebiet verfügt über weite mit Armleuchteralgen bewachsene Flachwasserbereiche sowie über einen weitgehend unzerschnittenen Röhrichtgürtel. Zumindest nördlich des Campingplatzes wird der Bereich auch von Badenden genutzt. Aufgrund des flächigen Auftretens von Armleuchteralgen eignet sich das Gebiet besonders, um die Wirkung der in der freiwilligen Vereinbarung festgelegten Maßnahmen zu beobachten. Dieser Abschnitt wird zweigeteilt: in eine Dauer-Beobachtungsfläche, in der nachfolgend genannte Einschränkungen gelten und in eine Referenzfläche ohne zusätzliche Einschränkungen.
• Dauerbeobachtungsfläche (südl. Ferienhaussiedlung Alt Schwerin bis Brücke Plauer Werder): Das Ankern in diesen Bereichen soll vermieden werden. Anlandungen ans Ufer sowie der landseitige Zugang zum Wasser sollen unterbleiben.
• Referenzfläche: (Brücke Plauer Werder bis Westspitze Plauer Werder). Hier erfolgt die Nutzung in bisherigem Umfang. Angler sollten im gesamten Bereich ausschließlich gekennzeichnete landseitige Zugänge nutzen.
Die Grenze dieser beiden Teilbereiche soll zukünftig möglichst durch Informationstonnen für jedermann sichtbar gekennzeichnet werden.

7.6. Nordostufer - Bereich 6 Zwischen Hafenanlage Jürgenshof und Naturcamping Malchow
Der Flachwasserbereich dieses Uferabschnitts ist besonders blocksteinreich. Es ist einer der wenigen Uferabschnitte, der zu bisher unverbautem Wiesen- und Ackerland vermittelt. Im äußersten Nordosten ist ein breites für Wasservögel wichtiges Schilfröhricht entwickelt. Der Bereich ist Lebensraum und Wanderkorridor für den Fischotter.
Die Blocksteingründe sind zu meiden. Das Ankern in diesen Bereichen ist zu vermeiden.

7.7. Nordostufer - Bereiche 7 südlich Naturcamping Malchow bis Einfahrt Lenzer Kanal
Unterhalb der naturnahen Uferwälder vermittelt ein weitgehend ungestörter Schilfgürtel zu breiten Flachwasserbereichen.
Anlandungen ans Ufer sowie der landseitige Zugang zum Wasser sollen unterbleiben.

7.8. Ostufer, nördlich Paetschsee - Bereich 8 südlich Feriencamp Lenz bis zum Campingplatz Zwei Seen Zislow
Unterhalb der naturnahen Uferwälder vermittelt ein weitgehend ungestörter Schilfgürtel zu breiten blocksteinreichen Flachwasserbereichen mit reichen Armleuchteralgenbeständen. Diese Flachwasserbereiche werden im Frühjahr und Herbst auch als Gänseschlafplatz genutzt. In Verbindung mit dem dahinter liegenden Paetschsee ist dieser Uferabschnitt Lebensraum zahlreicher Tiere und Wanderkorridor für den Fischotter.
Die Blocksteingründe sind zu meiden. Das Ankern in diesen Bereichen soll vermieden werden. Anlandungen ans Ufer sowie der landseitige Zugang zum Wasser sollen unterbleiben.

8. Anerkennung und Inkrafttreten der Vereinbarung
Mit ihrer Unterschrift erkennen die Unterzeichner die Vereinbarungsinhalte an und unterstützen die beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung ihrer Wirksamkeit.
Die Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Plau am See, den 30. Juli 2015

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